Informationen

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Erstgespräch

Das Erstgespräch (Anamnesegespräch) ist ein wichtiger Teil der psychotherapeutischen Behandlung. Mögliche Themen, Anliegen, Therapieziele und Rahmenbedingungen werden besprochen. Es dauert – wie eine Psychotherapieeinheit – 50 min. und wird als eine Behandlungseinheit in Rechnung gestellt.

Dauer einer Psychotherapieeinheit

Erstgespräch und psychotherapeutische Sitzungen dauern 50 min., 10 min gelten der gesetzlich konformen Dokumentation.

Absageregelung

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden davor ab. Wird ein vereinbarter Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht eingehalten, wird dieser zur Gänze verrechnet.

Kosten

Bitte fragen Sie mich persönlich nach dem aktuellen Stundensatz.

Die Kosten für Psychotherapie sind mehrwertsteuerbefreit. Wenn Sie eine Überweisung für Psychotherapie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt mit einer Verdachtsdiagnose haben, erhalten Sie je nach Ihrer Versicherung einen Zuschuss.

Der Stundensatz für Beratung, Coaching und Supervision entspricht jenem der Psychotherapie zuzüglich 20% MWSt. 

Aktuelles in Corona-Zeiten

Termine können in zwei Formen stattfinden:

  • persönliches Setting in der Praxis
  • psychotherapeutische Beratung online oder telefonisch

Bei persönlichen Terminen in der Praxis achten Sie bitte auf den jeweils geltenden Aushang im Wartebereich bezüglich erforderlicher Hygiene- und Abstandsregeln.

Bei telefonischen oder Online-Terminen achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie sich für den Zeitraum des Settings an einem Ort aufhalten, wo Sie ungestört telefonieren können und Ihre Privatsphäre geschützt ist.

Grundsätze in der Psychotherapie

Freiwilligkeit:

Psychotherapie erfolgt auf der Grundlage des Einverständnisses der Klientin/des Klienten. D.h. Dauer und Häufigkeit werden vereinbart und beruhen auf der Grundlage des Einverständnisses der Klientin/des Klienten.

Verschwiegenheit:

Psychotherapeut*innen sind lt. Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle ihnen in der Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Nur die Klientin/der Klient selbst kann die Therapeutin/den Therapeuten in besonderen Ausnahmefällen von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.

Freie Therapeut*innenwahl:

Wichtig für den therapeutischen Erfolg ist eine Vertrauensbeziehung, da nur dadurch ein offenes Gespräch und die Aufarbeitung von Problemen möglich sind. Das setzt voraus, dass Sie Ihre Therapeutin/Ihren Therapeuten frei wählen können.